Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

1.    Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderats- und Ausschusssitzungen erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

2.    Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird das Ergebnis der Jahresrechnung laut der beigefügten Anlage festgestellt.