Sitzung: 07.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
1. Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderats- und Ausschusssitzungen erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
2. Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird das Ergebnis der Jahresrechnung laut der beigefügten Anlage festgestellt.