Beschluss:
Der Gemeinderat Zeitlarn hat gegen den geplanten Bebauungsplan mit integriertem Grün-ordnungsplan „Feuerwehrgerätehaus Kareth“ der Gemeinde Lappersdorf keine Einwendungen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben.