Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Widmung der
nachfolgenden Straßen bzw. Straßenteile zu Ortsstraßen:
a)
Stichstraße: Am
Sandacker
Gemarkung Zeitlarn: Fl.Nr.
332: Länge: 210 m
===========
b)
Gemeindeverbindungsstraße:
Zur Brückbreite
Gemarkung Zeitlarn: Fl.Nr.
818/2: Länge: 416 m
Die erforderliche Widmungsverfügung ist mit Wirkung
vom 01.02.2021 von der Verwaltung zu erlassen. Die entsprechenden Eintragungen
im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen sind vorzunehmen.