Beschluss:
a) Festlegung der Anzahl der Stellplätze und des Raumbedarfs
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses mit 5 Stellplätzen und der sonstigen Räumlichkeiten nach DIN 14092-1 zu. Die Grundflächen der Räume sollen nach den Vorgaben des vorgenannten Regelwerks geplant werden. Abweichungen sollen nur aufgrund architektonischer Zwänge erfolgen. Zur Berechnung der Raumflächen sollten die gleichen Grundlagen wie bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses Zeitlarn in Ansatz gebracht werden.
b) Bauweise und Ausstattung des Gebäudes
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses unter Berücksichtigung des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu. Von der Errichtung eines zu 100% CO2-neutralen Gebäudes wird aufgrund der enormen Mehrkosten Abstand genommen, grundsätzlich soll das Gebäude allerdings weitestgehend CO2-neutral errichtet werden.. Der Verwendung des Baustoffes „Holz“ wird im Rahmen der architektonischen Anforderung und den Zielen des Klimaschutzes zugestimmt. Maßgebend für den Ausbaustandard des Gebäudes und die technischen Anlagen des Gebäudes, sind in erster Linie die Bau- und Betriebskosten. Die Bodenbeläge sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit auszuwählen.
c)
Außengelände
Der Errichtung einer Übungsfläche im notwendigen Umfang nach den rechtlichen
Vorgaben wird zugestimmt. Von der Errichtung einer Löschwasserzisterne mit
einem Volumen mit
75 m3 wird vorerst Abstand genommen und bei Bedarf nochmals geprüft.
Das Außengelände und die Infrastruktur sollen so gestaltet werden, dass diese
auch für verschiedenste Freizeitaktivitäten der Ortsvereine nutzbar sind.
d)
Räumlichkeiten des Vereins
Die vom Feuerwehrverein gewünschten Räumlichkeiten sind im Rahmen der
Gesamtmaßnahme zu errichten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom
Feuerwehrverein zu tragen. Die Möglichkeit der Gegenrechnung von
Eigenleistungen der Feuerwehr ist zu klären.