Beschluss:
1. Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD ab, da die Geschäftsordnung bereits einen entsprechenden Passus enthält.
2. Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion und beschließt die Aufnahme in den § 24 Absatz 2 als neuen Satz 2 der Geschäftsordnung: „Die antragstellenden Fraktionen bzw. Gemeinderäte sind zu ihren Anträgen auf der Tagesordnung zu benennen.“