Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

a.    Der Gemeinderat beschließt auf Grund Art. 63 ff GO die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen und Bestandteile für das Haushaltsjahr 2021

b.    Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Finanzplan für die Jahre 2020-2024.