Sitzung: 15.09.2022 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen unter der Voraussetzung,
dass entsprechend den Vorgaben des Abwasserzweckverbandes Regental ein
notariell bestätigtes Durchleitungsrecht erbracht wird und die Festsetzungen zu
Anzahl und Größe der Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung Zeitlarn eingehalten
werden bzw. ein Antrag auf Abweichung oder Ablösung gemäß den Vorgaben der
Stellplatzsatzung Zeitlarn vorgelegt wird. Der
Bauherr ist hierfür selbst verantwortlich.
Dies ist so auch als Auflage bei einer Ersetzung des gemeindlichen
Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde mit in den Genehmigungsbescheid
aufzunehmen.
Die im handgezeichneten Plan (Anlage 3) eingetragenen Stellplätze
müssen außerdem so angepasst werden, dass eine gesicherte Rettungszufahrt mit
entsprechender Durchfahrtsbreite jederzeit gesichert ist. Das Gremium stellt
dem Antragsteller hierzu die entsprechenden Vorgaben als Anlage 4 zur
Verfügung.