Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass entsprechend den Vorgaben des Abwasserzweckverbandes Regental ein notariell bestätigtes Durchleitungsrecht erbracht wird und die Festsetzungen zu Anzahl und Größe der Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung Zeitlarn eingehalten werden bzw. ein Antrag auf Abweichung oder Ablösung gemäß den Vorgaben der Stellplatzsatzung Zeitlarn vorgelegt wird. Der Bauherr ist hierfür selbst verantwortlich.

 

Dies ist so auch als Auflage bei einer Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde mit in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.

 

Die im handgezeichneten Plan (Anlage 3) eingetragenen Stellplätze müssen außerdem so angepasst werden, dass eine gesicherte Rettungszufahrt mit entsprechender Durchfahrtsbreite jederzeit gesichert ist. Das Gremium stellt dem Antragsteller hierzu die entsprechenden Vorgaben als Anlage 4 zur Verfügung.