Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung und zur beantragten Abweichung von der BauNVO sein Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:

 

1.         Die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes ist verbindlich zu beachten.

 

2.         Die Kosten für die geplante Versetzung der Straßenlaterne muss gänzlich vom Kostenverursacher (Antragsteller) getragen werden. Es dürfen durch die Versetzung keinerlei Benachteiligungen für Dritte entstehen. Die Versetzung ist mit den Nachbarn abzustimmen. Dies gilt auch, wenn weitere Versetzungen von Versorgungsleitungen oder die Absenkung des Bordsteins nötig sein sollten.

 

3.         Für die hinterliegenden Grundstücke ist ein Zufahrtsrecht notariell zu sichern.

 

4.         Der durch die beiden Zufahrten wegfallende Parkplatz auf der Straße (3 Stellplätze) muss ebenfalls entsprechend auf Kosten des Antragstellers neu gestaltet werden. Wie vereinbart, wird hier sogar ein Stellplatz mehr errichtet. Die Ausführung hat gemäß den allgemeinen Anforderungen an die Regeln der Technik zu erfolgen. Hierzu hat sich der Antragsteller vor Beginn der Baumaßnahmen mit Herrn Schild von der Bautechnik abzustimmen.