Sitzung: 15.09.2022 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung und zur beantragten Abweichung von der
BauNVO sein Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:
1.
Die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes ist verbindlich zu beachten.
2.
Die Kosten für die geplante Versetzung der Straßenlaterne
muss gänzlich vom Kostenverursacher (Antragsteller) getragen werden. Es dürfen
durch die Versetzung keinerlei Benachteiligungen für Dritte entstehen. Die
Versetzung ist mit den Nachbarn abzustimmen. Dies gilt auch, wenn weitere
Versetzungen von Versorgungsleitungen oder die Absenkung des Bordsteins nötig
sein sollten.
3.
Für die hinterliegenden Grundstücke ist ein Zufahrtsrecht
notariell zu sichern.
4.
Der durch die beiden Zufahrten wegfallende Parkplatz auf der
Straße (3 Stellplätze) muss ebenfalls entsprechend auf Kosten des
Antragstellers neu gestaltet werden. Wie vereinbart, wird hier sogar ein
Stellplatz mehr errichtet. Die Ausführung hat gemäß den allgemeinen
Anforderungen an die Regeln der Technik zu erfolgen. Hierzu hat sich der
Antragsteller vor Beginn der
Baumaßnahmen mit Herrn Schild von der Bautechnik abzustimmen.