Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

a.    Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 66 ff GO die dem Beschluss als Anlage beigefügte Haushaltsatzung und den Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen und Bestandteile für das Haushaltsjahr 2023.

b.    Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Finanzplan für die Jahre 2022-2026.