Sitzung: 16.02.2023 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung und zur beantragten Abweichung von der
BauNVO sein Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:
Die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes ist verbindlich zu beachten.
Die Kosten für die geplante Versetzung der
Straßenlaterne muss gänzlich vom Kostenverursacher (Antragsteller) getragen
werden. Es dürfen durch die Versetzung keinerlei Benachteiligungen für Dritte
entstehen. Die Versetzung ist mit den Nachbarn abzustimmen. Dies gilt auch,
wenn weitere Versetzungen von Versorgungsleitungen oder die Absenkung des
Bordsteins nötig sein sollten.
Der durch die beiden Zufahrten wegfallende Stellplatzbereich auf der Straße (3 Parkplätze) muss ebenfalls entsprechend auf Kosten des Antragstellers neu gestaltet werden. Wie vereinbart, wird hier sogar ein Stellplatz mehr errichtet. Die Ausführung hat gemäß den allgemeinen Anforderungen an die Regeln der Technik zu erfolgen. Hierzu hat sich der Antragsteller vor Beginn der Baumaßnahmen mit Herrn Schild von der Bautechnik abzustimmen.