Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

1.    Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderats-und Ausschusssitzungen erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.

 

2.    Gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO wird das Ergebnis der Jahresrechnung laut der beigefügten Anlage festgestellt.