Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und den § 9 Absatz 3 Nr. 2 um folgenden Buchstaben e) zu erweitern: „Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden,“.