Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und den Sitzungsbeginn gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Zeitlarn auf 18 Uhr abzuändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und den Sitzungsbeginn gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Zeitlarn auf 18 Uhr abzuändern.