Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Sammelbeschluss für die öffentliche Auslegung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Sondergebiet Reittherapie und Nachsorgezentrum.

Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Sachverhalten wird beigetreten und diese werden - sofern nicht durch Einzelbeschlüsse beschlossen - zum Beschluss erhoben.

 

 

Satzungsbeschluss Bebauungsplan:

 

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehend aufgeführten redaktionellen Änderungen und Hinweise in den Bebauungsplan „Sondergebiet Reittherapie und Nachsorgezentrum“ aufzunehmen und beschließt den Bebauungsplan „Sondergebiet Reittherapie und Nachsorgezentrum“ in der Fassung vom 03.08.2023 mit Änderungen / Ergänzungen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 03.08.2023 auf Grund § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).