Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierungsmaßnahme der Sonnen- und Schulstraße wie geplant weiter aus zu führen, da eine längerfristige Maßnahmenunterbrechung den Anwohnern nicht zugemutet werden soll.
Es werden folgende Ausbaukriterien festgelegt:
- Die Sonnen- und Schulstraße werden nicht in einen
„verkehrsberuhigten Bereich“
umgewidmet. Es bleibt bei der
derzeitigen „Zone 30“.
- Der geplante Mehrzweck- und Seitenstreifen wird in der
Sonnen- und Schulstraße in der
gepflasterten Ausbauvariante, wie in
den Regelquerschnitten dargestellt, umgesetzt.
- Die geplanten Grüninseln entfallen.
- Die Parkplätze im Bereich der Anwesen „Sonnenstraße 1
& 3“ werden wie geplant,
errichtet.
- Die Zufahrtssituation zum Anwesen „Sonnenstraße 3“ ist entsprechend der rechtlichen Vorgaben
auf eine Zufahrt, ggf. nach dem Wunsch des Eigentümers, zu begrenzen. Mit dem Eigentümer
des Anwesens „Sonnenstraße 1“ ist eine Vereinbarung bezüglich der Errichtung und der Nutzung
der Parkplätze abzuschließen. Die Parkdauer wird während der Geschäftszeiten mittels
Parkscheibenpflicht reglementiert.
- Parkflächen im Bereich der Fahrbahn der Sonnen- und Schulstraße werden nicht markiert.