Sitzung: 21.09.2023 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen unter der Bedingung,
dass die Auflagen zum Ausgleich der Versiegelung im Überschwemmungsbebiet
entssprechend beachtet und umgesetzt werden.
Hinweis:
Sollte eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von
Versorgungseinrichtungen nötig sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher
(Antragsteller) zu tragen. Eine zweite Zufahrt wird für das Bauvorhaben nicht
gewährt.