Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu obengenanntem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Auflagen zum Ausgleich der Versiegelung im Überschwemmungsbebiet entssprechend beachtet und umgesetzt werden.

 

Hinweis:

Sollte eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von Versorgungseinrichtungen nötig sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher (Antragsteller) zu tragen. Eine zweite Zufahrt wird für das Bauvorhaben nicht gewährt.