Beschluss:
Der Gemeinderat Zeitlarn beschließt, die Straße „Fußweg 1 "Mitterfeld III" (entlang des Spielplatzes "Mitterfeld II"; aus "Mitterfeld III" zur Aussiger und Troppauer Straße)“ als Beschränkt-Öffentlichen Weg zu widmen und beauftragt die Verzeichnisführerin der Verwaltung, die Widmung bekannt zu machen und die Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde auf Grundlage einer entsprechenden Eintragungsverfügung vorzunehmen.