Beschluss:
Der Gemeinderat Zeitlarn beschließt, die Straße „Fußweg 3 "Mitterfeld III" (aus "Mitterfeld III" zum Feldweg zur Sudetenstraße)“ als Beschränkt-Öffentlichen Weg zu widmen und beauftragt die Verzeichnisführerin der Verwaltung, die Widmung bekannt zu machen und die Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde auf Grundlage einer entsprechenden Eintragungsverfügung vorzunehmen.