Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu obengenanntem Antrag auf Vorbescheid sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt zum Hinterliegergebäude gesichert ist und die Abstandsflächenübernahmen vorliegen.

 

Hinweis:

Sollte eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von Versorgungseinrichtungen nötig sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher (Antragsteller) zu tragen.