Sitzung: 16.11.2023 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Zurückgestellt
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Vorbescheid sein Einvernehmen unter der Voraussetzung,
dass die Zufahrt zum Hinterliegergebäude gesichert ist und die
Abstandsflächenübernahmen vorliegen.
Hinweis:
Sollte
eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von Versorgungseinrichtungen nötig
sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher (Antragsteller) zu tragen.