Sitzung: 16.11.2023 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu
obengenanntem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich sein Einvernehmen, unter der
Bedingung, dass im Baugenehmigungsverfahren maximal 7 Wohneinheiten beantragt
werden und die GRZ II auf einen Wert um 0,65 reduziert wird.
Im Baugenehmigungsverfahren sind außerdem ausreichend
Stellplätze in der benötigten Größe gemäß Stellplatzsatzung Zeitlarn
vorzuhalten oder gegebenenfalls entsprechende Abweichungen bzw. die vorgesehene
Zahlung einer Ablöse zu beantragen.
Hinweis:
Sollte
eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von Versorgungseinrichtungen nötig
sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher (Antragsteller) zu tragen.