Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt zu obengenanntem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich sein Einvernehmen, unter der Bedingung, dass im Baugenehmigungsverfahren maximal 7 Wohneinheiten beantragt werden und die GRZ II auf einen Wert um 0,65 reduziert wird.

 

Im Baugenehmigungsverfahren sind außerdem ausreichend Stellplätze in der benötigten Größe gemäß Stellplatzsatzung Zeitlarn vorzuhalten oder gegebenenfalls entsprechende Abweichungen bzw. die vorgesehene Zahlung einer Ablöse zu beantragen.

 

Hinweis:

Sollte eine Bordsteinabsenkung oder eine Versetzung von Versorgungseinrichtungen nötig sein, hat die Kosten hierfür der Verursacher (Antragsteller) zu tragen.