Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neuhof-Mühlhof GE/NB“ im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen.
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Bartsch, Sinzing, angefertigten Planentwurf vom 19. April 2021 für die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neuhof-Mühlhof GE/NB“ und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.