Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderats- uns Ausschusssitzungen erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 

 

2.    Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 laut der beigefügten Anlage festgestellt