Beschluss:
1.
Die
im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden,
soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren
Gemeinderats- uns Ausschusssitzungen erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO
nachträglich genehmigt.
2.
Gemäß
Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird das Ergebnis der Jahresrechnung 2020
laut der beigefügten Anlage festgestellt