Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt deshalb:
1.
Die Gemeinde Zeitlarn ermächtigt die
Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH
verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der
förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert
die Mittelverwendung.