Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfeld III“.
Billigungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den vom IB Kehrer angefertigten Plan-Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1.