Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Abwägungs-und Billigungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehend aufgeführten redaktionellen Änderungen und Hinweise in die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfeld III mit Teiländerung des Bebauungsplans Mitterfeld II“ aufzunehmen und beschließt den Bebauungsplan „Mitterfeld III mit Teiländerung des Bebauungsplans Mitterfeld II“ in der Fassung vom 18.01.2022 mit Änderungen / Ergänzungen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.04.2022 auf Grund § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).