Beschluss:
Der Gemeinderat Zeitlarn billigt den vom Planungsbüro Bartsch angefertigten Vorentwurf des Bebauungsplans inklusive der Neubenennung „Sondergebiet Reittherapie und Nachsorgezentrum“ und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.