Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 des BayKiBiG erfolgt analog den Plätzen nach der Betriebserlaubnis der Einrichtungen. Diese Anerkennung wurde bereits ausgesprochen.

 

Die Gemeinde Zeitlarn hat 48 Krippenplätze und 205 Kindergartenplätze in Zeitlarner Einrichtungen anerkannt.

 

Im Abrechnungsjahr 2022 besuchen 5 Zeitlarner Kinder auswärtige Kinderkrippen und 14 Zeitlarner Kinder auswärtige Kindergärten.

Diese Plätze werden anerkannt.

 

Für die nachschulische Betreuung sind 75 Plätze im Kinderhort und 45 Plätze in der Mittagsbetreuung anerkannt.

 

Aktuell reichen in allen Bereichen die Plätze aus. Es ist kein zusätzlicher Bedarf festzustellen bzw. anzuerkennen.

 

Die Situation im Krippenbereich ist jedoch genau zu beobachten. Bei der nachschulischen Betreuung ab dem Schuljahr 2023/2024 wird sich nach Einführung der Offenen Ganztagesbetreuung eine neue Situation ergeben. Voraussichtlich wird es einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen geben.